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Nitrat im Grundwasser

Nitratgrenzwerte im Grundwasser - Die aktuelle Situation in Deutschland

Die deutsche Grundwasserverordnung (GrwV) basiert auf der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL). Dort ist der Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter verankert. Wenn der Wert im Grundwasser überschritten wird, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten. Außerdem legen sowohl die GRWL als auch die GrwV fest, dass bei festgestellten steigenden Schadstofftrends bereits bei Erreichen von drei Vierteln des Schwellenwertes (also bei 37,5 mg Nitrat pro Liter) Gegenmaßnahmen (also eine Trendumkehr) einzuleiten sind.

Nitratbericht der deutschen Bundesregierung

Alle 4 Jahre sind die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, der EU-Kommission zu berichten, wie die im Jahr 1991 erlassene Nitratrichtlinie der Europäischen Union im jeweiligen Berichtszeitraum umgesetzt wurde. Da sich bereits im Nitratbericht 2012 abzeichnete, dass die eingeleiteten Maßnahmen unzureichend sind und sich das im Nitratbericht von 2016 bestätigt hatte, wurde Deutschland von der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt.

Im Nitratbericht von 2016 der Bundesregierung gab es außerdem noch gewisse Unsicherheiten über die Aussagefähigkeit der Daten, da es innerhalb des Beobachtungszeitraums eine Umstellung der verwendeten Richtlinien gab.

Die Anzahl der Messstellen ist ab dem Jahr 2012 deutlich erhöht worden. Für den ersten Nitratbericht im Jahr 1996 wurden 186 Messstellen ausgewählt, wovon im Lauf der Jahre einige ausgefallen sind. DieEU hat im Jahr 2012 festgestellt, dass die Messstellenkonzentration in Deutschland damit erheblich niedriger lag als in allen anderen Mitgliedsstaaten und eine Überarbeitung empfohlen, die den überarbeiteten Vorgaben der Kommission aus dem Jahr 2011 entsprechen. Allein die Änderung der Messnetzgestaltung ist dafür verantwortlich, dass sich der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg je Liter von 50 % auf 27 % geändert hatte.

Im aktuellen Nitratbericht 2020 finden nur noch die neuen, EU-weiten Richtlinien Anwendung, was eine bessere Vergleichbarkeit mit den vorigen Daten möglich machen sollte.

Allerdings basieren die veröffentlichten Zahlen nicht auf dem kompletten Berichtszeitraum 2016-2019 sondern nur auf die ersten 3 Jahre 2016-2018, da die Messergebnisse der Messstellen zum Zeitpunkt der Erstellung des Nitratberichts für eine fristgerechte Übermittlung an die EU-Kommission Ende Juni 2020 nur für die ersten drei Jahre vollständig vorlagen. Das war anscheinend auch schon bei den beiden vorigen Berichten an die EU der Fall, zumindest fehlten wir bei den von der EU bereitgestellten Daten die Jahre 2011 und 2015, ebenso wie die für 2019.

Entwicklung des Nitratgehaltes im Grundwasser

Zur Messung der Belastungen im Grundwasser dienen drei Messnetze, deren Betrieb in der Verantwortung der Bundesländer liegen: Das EUA-Messnetz (mit ca. 1.215 Messstellen), das WRRL-Messnetz (mit ca. 7.300 Messstellen) und das EU-Nitratmessnetz.

Die EU-Nitratrichtlinie fordert, dass die Messdaten, die der Berichterstattung an die EU zu Grunde liegen, repräsentativ für die landwirtschaftliche Belastung des Grundwassers durch Nitrat sind. Diesen geforderten Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Grundwasserbeschaffenheit bildet das deutsche sogenannte EU-Nitratmessnetz ab.

EU-Nitratmessnetz

Dieses Messnetz berücksichtigt besonders die Messstellen, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland oder Sonderkulturen auf das Grundwasser dominieren. Es umfasst aktuell 692 Messstellen und beschreibt repräsentativ den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Beschaffenheit des oberflächennahen Grundwassers in Deutschland.

Der Nitratbericht 2020 weist 26,7 % der Messtellen des EU-Nitratmessnetzess aus, die über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 50 mg/l liegen. Das ist eine geringfügige Verbesserung gegenüber dem vorherigen 4-Jahreszeitraum von 28,2 %. Leider sagt das nichts über die eigentliche Größe der Überschreitungen aus.

Aus diesem Grund haben wir die Daten, die von der Bundesregierung an die EU geliefert wurden, genauer untersucht und auf der Seite Entwicklung seit 2006 auf einer interaktiven Karte abgebildet.

Zur Seite mit der Grundwasserkarte

EUA-Messnetz

Beim EUA-Messnetz, das eher eine Gesamtheit der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland darstellen soll, sieht es ähnlich aus:

Bei den niedrigen bis mittleren Nitratgehalten steig der Anteil geringfügig von 64,5 auf 65 %, bei den Messstellen bis 40 mg/l stieg er von 11,2 auf 11,4 %, bei den sehr hoch belasteten bis 50 mg/l stieg er von 6,2 auf 6,3 %.

Die Messstellen mit einer Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes sanken von 18,1 % auf 17,3 %.

Alles unter dem Vorbehalt, dass die Zahlen des letzten Berichtszeitraumjahres 2019 nicht berücksichtigt wurden.

Wie schon im vorigen Nitratbericht ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe (und auch der viehhaltenden Betriebe) weiter zurück gegangen ebenso der Viehbesatz pro Fläche, der im Jahr 2016 wieder auf dem Niveau von 2010 angekommen ist, nachdem er im Jahr 2013 leicht erhöht war.

Der Einsatz von stickstoffhaltigem Dünger pro Hektar Fläche ist im Berichtszeitraum erstmals leicht zurück gegangen. Immerhin das ist als positive Entwicklung festzuhalten.

Zusammenfassung

Obwohl der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, der viehhaltenden Betriebe und des eingesetzten stickstoffhaltigen Düngers zurück gegangen sind, hat sich bei der Belastung des Grundwassers kaum etwas verändert. Einem leichten Rückgang der Messstellen, die über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert liegen (wobei keine Aussage über die tatsächliche Höhe der festgestellten Nitratwerte gemacht wird) steht eine minimale Erhöhung der Anzahl der Messtellen mit niedrigen und mittleren Nitratwerten gegenüber. 

Besonders peinlich ist, dass es nicht geschafft wurde, die von der EU-Kommission geforderte Frist zur Einreichung der Daten einzuhalten, was außerdem der Vergleichbarkeit der Zahlen mit dem vorigen Berichtszeitraum nicht unbedingt zuträglich ist.